Im Hinblick auf die neue - in Österreich voraussichtlich ab 1.4.2012 gültige - Vermögenszuwachssteuer (Budgetbegleitgesetz 2011-2014) wurde die Funktionalitäten der Phase 2 planmäßig an die Banken ausgeliefert.
Es können somit die Bestände aus Anleihen und verbriefte Derivaten -zusätzlich zu den Aktien in die Kest-Berechnung einbezogen werden.
In banqpro/ wird aus den neuen Beständen (Positionen) der realisierte Ertrag (= Bemessungsgrundlage) ermittelt, für den die Bank die Wertpapier-KESt einbehalten und abführen kann.