Jump to content ÖSTERREICH
HP.com ÖSTERREICH Startseite Produkte und Services Support und Treiber Lösungen Kaufen bei HP
» Kontakt zu HP


 
hp.com ÖSTERREICH


Schaltergeschäft



Druckansicht
Abonnieren

banqpro/

» Mein banqpro/ Login
» Neuigkeiten
» banqpro/ News
» Veranstaltungen
» Lösung
» Funktionalität
» Technologie
» Services
» Projekt Vorbereitung
» Projekt Lieferung
» Laufender Betrieb
» banqpro/ Outsourcing
» banqpro/ Trainings
» HP Services
» Mehr Informationen
» banqpro/ Historie
» banqpro/ Philosophie
» Langjährige Erfahrung
» FAQ
» Kunden / Referenzen
» Partners
» Kontakt
» Site Map


Das Programmpaket unterstützt die Anforderungen der Mitarbeiter im Schalterbereich. Sowohl Schalterdrucker als auch automatischer Kassentresor können auf Wunsch unterstützt werden.

  • Bartransaktionen (auch Unbargeschäft) werden im Dialog durchgeführt.
  • Für die wichtigsten Transaktionen (Giro-Ein, Giro-Aus, Scheck, Zahlschein, Spar-Ein, Spar-Aus etc.) stehen neben Menüauswahl oder Expertenweg auch Softkeys zur Verfügung.
  • Gegenbuchungen des Barbereiches werden auf, durch wartbare Langzeitkonstanten definierte Konten automatisch gebucht.
  • Eine Kontrolle der Kassenstände (Bilanzwährung und Valuten) ist jederzeit möglich.
  • Überziehungen können automatisch an Disponenten zur Freigabe weitergegeben werden.
  • Im System noch nicht angelegte Konten (neue Sparbücher etc.) können bebucht werden. Belege (Sparbücher) können für diese Konten dem Kunden aber ausgefertigt werden. Die Stammdatenanlage (Kunde, Konto, Adresse etc.) kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
  • Die Realisierung von Spar- und Girokonten mit automatischer Berechnung von Zinsen und Spesen ist jederzeit möglich.
  • Die Gestaltung der Kassenbelege kann individuell erfolgen.

Bankkernsystem

» Hauptbuch / Rechnungswesen
» Giro / Kontokorrent
» Schaltergeschäft
» Spareinlagen
» Darlehen
» Termingelder / Treasury
» Dokumentengeschäft
» Kredite

Zahlungsverkehr

Wertpapier

Vertriebskanäle

Betrieb / Technik

Datenschutzerklärung
Impressum
Nutzungsbestimmungen